In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Ein Betriebsrat ist eine gewählte Mitarbeitervertretung, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Betriebsrat gründen und welche Schritte Sie dabei beachten sollten.
Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist eine gewählte Mitarbeitervertretung, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Er hat das Recht, bei allen personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitzubestimmen und den Arbeitgeber zu beraten. Der Betriebsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Arbeitnehmer zusammen und wird alle vier Jahre neu gewählt.
Wer kann einen Betriebsrat gründen?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Allerdings muss der Betrieb mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben, damit ein Betriebsrat gegründet werden kann. Auszubildende und Leiharbeitnehmer zählen dabei mit.
Welche Schritte sind bei der Gründung eines Betriebsrats zu beachten?
Die Gründung eines Betriebsrats erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen sich interessierte Arbeitnehmer zusammenschließen und eine Liste mit den Namen und Adressen der wahlberechtigten Arbeitnehmer erstellen. Anschließend muss ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl des Betriebsrats organisiert und durchführt.
Schritt 1: Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer erstellen
Um einen Betriebsrat gründen zu können, müssen mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein. Dazu zählen auch Auszubildende und Leiharbeitnehmer. Die Gründungsmitglieder müssen eine Liste mit den Namen und Adressen aller wahlberechtigten Arbeitnehmer erstellen.
Schritt 2: Wahlvorstand wählen
Der Wahlvorstand organisiert und führt die Wahl des Betriebsrats durch. Er besteht aus mindestens drei Arbeitnehmern, die selbst nicht für den Betriebsrat kandidieren dürfen. Der Wahlvorstand wird von den Gründungsmitgliedern gewählt.
Schritt 3: Betriebsversammlung einberufen
Der Wahlvorstand muss eine Betriebsversammlung einberufen, auf der die Wahl des Betriebsrats angekündigt wird. Der Termin der Betriebsversammlung muss mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben werden. Auf der Betriebsversammlung wird der Wahlvorstand vorgestellt und der Ablauf der Wahl erklärt.
Schritt 4: Kandidaten aufstellen
Die wahlberechtigten Arbeitnehmer können Kandidaten für den Betriebsrat aufstellen. Jeder Kandidat muss schriftlich seine Zustimmung erklären. Die Kandidaten können sich auf der Betriebsversammlung vorstellen und ihre Ziele und Vorstellungen darlegen.
Schritt 5: Wahl durchführen
Die Wahl des Betriebsrats erfolgt geheim und schriftlich. Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer hat eine Stimme. Die Wahlunterlagen werden vom Wahlvorstand ausgegeben und anschließend eingesammelt und ausgezählt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden in den Betriebsrat gewählt.
Schritt 6: Betriebsrat konstituieren
Nach der Wahl muss der Betriebsrat konstituiert werden. Dazu gehört die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Der Betriebsrat muss außerdem eine Geschäftsordnung beschließen.
Fazit
Die Gründung eines Betriebsrats ist ein wichtiger Schritt für die Mitarbeitervertretung im Betrieb. Arbeitnehmer haben das Recht, einen Betriebsrat zu gründen und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Bei der Gründung eines Betriebsrats sind jedoch einige Schritte zu beachten, die in diesem Artikel beschrieben wurden.