Die Frage, wie lange man ein Erbe einfordern kann, beschäftigt viele Menschen. Es ist jedoch nicht immer einfach, eine klare Antwort darauf zu finden. Das deutsche Erbrecht ist komplex und es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet Erbfall?
Ein Erbfall tritt ein, wenn eine Person stirbt und ihr Erbe auf ihre Erben übergeht. In Deutschland gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, das bedeutet, dass die Erben des Verstorbenen nach einem bestimmten Schema ermittelt werden. Ist kein Testament vorhanden, erben in erster Linie die nächsten Verwandten des Verstorbenen.
Wie lange hat man Zeit, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen?
Grundsätzlich hat man als Erbe sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem man Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat. Wenn man die Frist verstreichen lässt, gilt das Erbe als angenommen.
Was passiert, wenn man die Frist versäumt hat?
Wenn man die Frist zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes versäumt hat, gibt es noch eine Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Man kann die sogenannte Nachlassverwaltung beantragen. Hierbei wird ein Nachlassverwalter bestellt, der den Nachlass verwaltet und Schulden begleicht. Allerdings ist diese Option mit Kosten verbunden und es kann sein, dass der Nachlassverwalter einen Teil des Erbes für seine Tätigkeit einbehält.
Wie lange kann man ein Erbe einfordern?
Die Frist, um ein Erbe einzufordern, ist im deutschen Erbrecht nicht einheitlich geregelt. Es kommt darauf an, um welche Art von Erbe es sich handelt.
Testamentarisches Erbe
Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, müssen sich die Erben an die im Testament festgelegten Fristen halten. Im Testament kann eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Erbes festgelegt werden. Diese Frist darf jedoch nicht kürzer als drei Monate sein. In der Regel beträgt die Frist für die Geltendmachung des Erbes jedoch drei Jahre.
Gesetzliches Erbe
Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier gibt es keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Erbes. Allerdings kann es sein, dass der Erbanspruch verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist.
Pflichtteil
Wenn man enterbt wurde, hat man unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch hier gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist.
Was ist, wenn das Erbe verschwiegen wurde?
Wenn man erst später von einem Erbe erfährt, kann man dieses in der Regel noch einfordern. Auch hier gilt jedoch die Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist.
Fazit
Wie lange man ein Erbe einfordern kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte man sich jedoch so schnell wie möglich um die Annahme oder Ausschlagung des Erbes kümmern, um keine Fristen zu versäumen. Wenn man unsicher ist, sollte man sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.
Referenzen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Erben und Vererben
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 1954 BGB - Ausschlussfrist bei der Geltendmachung von Ansprüchen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 195 BGB - Verjährung