Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf oder der Arbeit anfallen. Diese Kosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber wie viel Prozent der Werbungskosten bekommt man eigentlich zurück?
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Beruf anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten oder Bewerbungskosten. Aber auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wie werden Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigt?
Werbungskosten können bei der Steuererklärung als so genannte "negative Einkünfte" geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass sie das zu versteuernde Einkommen mindern und somit zu einer Steuerersparnis führen können.
Die Höhe der Steuerersparnis hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem persönlichen Steuersatz, der Höhe der Werbungskosten und dem Familienstand.
Wie viel Prozent der Werbungskosten bekommt man zurück?
Die Frage, wie viel Prozent der Werbungskosten man zurückbekommt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.
Allgemein gilt jedoch, dass man bei der Geltendmachung von Werbungskosten bis zu 100 Prozent der Kosten zurückbekommen kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Werbungskosten nur in dem Jahr geltend gemacht werden können, in dem sie angefallen sind.
FAQ
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Werbungskosten geltend zu machen?
Um Werbungskosten geltend zu machen, müssen diese beruflich veranlasst sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Zudem müssen sie durch Belege nachgewiesen werden können.
Welche Werbungskosten können geltend gemacht werden?
Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die doppelte Haushaltsführung.
Können Werbungskosten auch rückwirkend geltend gemacht werden?
Nein, Werbungskosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind.
Wie werden Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben?
Werbungskosten werden in der Anlage N zur Steuererklärung angegeben. Dort müssen sie aufgeschlüsselt und durch Belege nachgewiesen werden.
Fazit
Wie viel Prozent der Werbungskosten man zurückbekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen können jedoch bis zu 100 Prozent der Kosten zurückgeholt werden. Werbungskosten sollten daher unbedingt bei der Steuererklärung angegeben werden, um eine mögliche Steuerersparnis nicht zu verpassen.
Quelle: https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/wie-viel-der-werbungskosten-bekommt-man-zurueck