Wer mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist, kennt das Problem: Parkplätze sind rar und oft muss man einige Zeit suchen, um einen freien Platz zu finden. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht überall darf man parken. Besonders vor Haltestellen gibt es strenge Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Aber wie weit hinter einem Haltestellenschild darf man eigentlich nicht parken?
Die Regelung
Die Regelung ist eindeutig: Innerhalb von 15 Metern vor und drei Metern hinter einem Haltestellenschild ist das Parken verboten. Diese Regelung gilt für alle Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram oder U-Bahn. Auch Taxistände und Behindertenparkplätze sollten freigehalten werden.
Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können bis zu 70 Euro fällig werden. Zudem droht ein Punkt in Flensburg.
Warum ist das Parken an Haltestellen verboten?
Das Parken an Haltestellen ist aus verschiedenen Gründen verboten. Zum einen müssen öffentliche Verkehrsmittel ungehindert an die Haltestelle heranfahren können, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Ist die Zufahrt zur Haltestelle durch parkende Autos blockiert, können Busse und Bahnen nicht pünktlich fahren und es kommt zu Verspätungen.
Zum anderen müssen auch Rettungsfahrzeuge im Notfall jederzeit ungehindert passieren können. Wenn sich Autos vor einer Haltestelle stauen, kann es im Ernstfall lebensgefährlich werden, wenn Rettungswagen nicht schnell genug vor Ort sein können.
Wo darf man parken?
Wer in der Nähe einer Haltestelle parken möchte, sollte sich an die ausgewiesenen Parkplätze halten. Oft gibt es in der Nähe von Haltestellen spezielle Parkbuchten oder Parkhäuser, die genutzt werden können. Auch auf regulären Parkplätzen in der Nähe der Haltestelle ist das Parken erlaubt, solange sie nicht innerhalb des genannten Bereichs von drei Metern hinter dem Haltestellenschild liegen.
FAQ
Was passiert, wenn ich trotzdem an einer Haltestelle parke?
Wer trotz des Parkverbots an einer Haltestelle parkt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Gilt das Parkverbot auch für Fahrräder?
Nein, das Parkverbot gilt nur für Autos und andere motorisierte Fahrzeuge. Fahrräder dürfen in der Regel an Haltestellen abgestellt werden, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Darf ich an einer Bushaltestelle halten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen?
Ja, das Anhalten an einer Bushaltestelle zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen ist erlaubt. Allerdings darf das Fahrzeug nicht länger als nötig stehenbleiben und muss jederzeit eine ungehinderte Durchfahrt ermöglichen.
Gibt es Ausnahmen von der Regelung?
Ja, in einigen Fällen kann das Parken an Haltestellen erlaubt sein. So dürfen beispielsweise Taxis an speziellen Taxiständen halten und Behindertenparkplätze dürfen von Fahrzeugen mit entsprechendem Ausweis genutzt werden.
Fazit
Das Parken an Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist aus gutem Grund verboten. Um pünktliche Busse und Bahnen sowie schnelle Rettungseinsätze zu gewährleisten, müssen die Zufahrten zu Haltestellen jederzeit frei sein. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer in der Nähe einer Haltestelle parken möchte, sollte sich an ausgewiesene Parkplätze halten und den genannten Bereich von drei Metern hinter dem Haltestellenschild unbedingt freihalten.
Quelle: § 12 Absatz 4 StVO