Feiertage sind Tage, an denen die meisten Menschen frei haben. Aber was passiert, wenn man an einem Feiertag arbeiten muss? Wird man dafür extra bezahlt? In diesem Artikel werden wir klären, wie Feiertage bezahlt werden, wenn man arbeitet.
Was sind Feiertage?
Feiertage sind Tage, an denen man normalerweise nicht arbeitet. Es gibt gesetzliche Feiertage, die für alle Arbeitnehmer gelten, und regionale Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern oder Gemeinden gelten. Zu den gesetzlichen Feiertagen gehören Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. Weihnachtsfeiertag und 2. Weihnachtsfeiertag.
Wie werden Feiertage bezahlt?
Wenn man an einem Feiertag arbeitet, hat man grundsätzlich Anspruch auf Feiertagszuschlag. Dieser beträgt in der Regel 50% des Stundenlohns. Das bedeutet, dass man für jede Stunde, die man an einem Feiertag arbeitet, 1,5 Stunden bezahlt bekommt. In einigen Branchen sind auch höhere Zuschläge üblich.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder in der Gastronomie, ist es üblich, dass man an Feiertagen arbeitet. In diesen Fällen wird der Feiertagszuschlag oft durch einen Freizeitausgleich ersetzt. Das bedeutet, dass man an einem anderen Tag frei hat, um den Feiertag nachzuholen.
Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet?
Der Feiertagszuschlag wird auf Grundlage des Stundenlohns berechnet. Wenn man zum Beispiel einen Stundenlohn von 10 Euro hat und an einem Feiertag arbeitet, bekommt man 15 Euro pro Stunde bezahlt. Wenn man an einem Feiertag Überstunden leistet, werden diese ebenfalls mit dem Feiertagszuschlag vergütet.
Was passiert, wenn man an einem Feiertag krank ist?
Wenn man an einem Feiertag krank ist, hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass man trotz Krankheit seinen Lohn oder sein Gehalt weiterhin bekommt. Allerdings muss man eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen.
Fazit
Feiertage sind eine willkommene Pause vom Arbeitsalltag. Wenn man jedoch an einem Feiertag arbeiten muss, hat man Anspruch auf Feiertagszuschlag oder Freizeitausgleich. Es lohnt sich also, sich über die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren.