Das Thema Parken ist für viele Autofahrer ein leidiges Thema. Insbesondere dann, wenn es um das Parken in Wohngebieten geht. Eine Frage, die sich hierbei oft stellt, ist: Wie weit darf man gegenüber einer Einfahrt parken? Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für das Parken in Deutschland ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese regelt unter anderem auch das Parken in Wohngebieten. Laut § 12 Absatz 3 StVO darf man nicht innerhalb von fünf Metern vor einer Grundstückseinfahrt parken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder private Einfahrt handelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine Regel handelt, die für alle Autofahrer gilt. Auch dann, wenn kein Schild aufgestellt ist, das auf das Parkverbot hinweist. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Was zählt als Einfahrt?
Die Regelung, dass man nicht innerhalb von fünf Metern vor einer Grundstückseinfahrt parken darf, wirft oft die Frage auf, was genau als Einfahrt zählt. Hierbei handelt es sich um alle Zufahrten zu einem Grundstück. Hierzu zählen nicht nur Garageneinfahrten, sondern auch Einfahrten zu Hofeinfahrten oder Parkplätzen.
Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass nicht jede Ein- oder Ausfahrt als Einfahrt gilt. Eine Einfahrt muss erkennbar sein und als solche nutzbar sein. Wenn beispielsweise eine Einfahrt zugeparkt ist und nicht mehr als solche erkennbar ist, darf man auch innerhalb der fünf Meter parken. Allerdings sollte man sich hierbei immer im Rahmen des Zumutbaren bewegen und darauf achten, dass man niemanden behindert.
Was sind die Folgen bei einem Verstoß?
Wer gegen die Regelung verstößt und innerhalb von fünf Metern vor einer Einfahrt parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld kann je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel muss man mit einem Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro rechnen.
Wer allerdings eine Einfahrt zuparkt und somit den Zugang zu einem Grundstück versperrt, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall kann es auch dazu kommen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Wie kann man sich vor einem Verstoß schützen?
Um sich vor einem Verstoß zu schützen, sollte man immer einen ausreichenden Abstand zur Einfahrt einhalten. Hierbei sollte man sich nicht nur an die fünf Meter Regel halten, sondern auch darauf achten, dass man niemanden behindert. Wenn man sich unsicher ist, ob man zu nahe an einer Einfahrt steht, sollte man lieber einen etwas größeren Abstand einhalten.
Es ist auch empfehlenswert, auf das Vorhandensein von Halteverbotsschildern zu achten. Diese befinden sich oft in der Nähe von Einfahrten und weisen darauf hin, dass das Parken in diesem Bereich verboten ist.
Fazit
Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollte man immer einen ausreichenden Abstand zur Einfahrt einhalten. Hierbei gilt die Regel, dass man nicht innerhalb von fünf Metern vor einer Einfahrt parken darf. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine Regel handelt, die für alle Autofahrer gilt. Auch wenn kein Schild aufgestellt ist, das auf das Parkverbot hinweist. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Referenzquelle:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/recht/verkehrsrecht/parken/